Die Bundesrepublik Deutschland ist gegen das Völkerrecht und gegen die Resolutionen der Vereinten Nationen errichtet worden.
Gemäss dem militärischen Übergabeabkommen vom 08.05.1945 wurden dem Alliierten Expeditionskorps und der Roten Armee die deutschen Streitkräfte sowie Flugzeuge, Schiffe und U-Boote bedingungslos ( unconditional surrender ) übergeben.
In Punkt 4 dieses Übergabeabkommens wurde vereinbart, das weitere Schritte, die Deutschland auferlegt werden, nur durch Zustimmung der Vereinten Nationen ( Unterzeichnerstaaten der Declaration by United Nation vom 01.01.1942 – min. 40 Staatschefs ) erfolgen dürfen.
Dieser Vertragspunkt wurde von den Alliierten nicht eingehalten.
Denn es wurde keine Zustimmung der Vereinten Nationen für die Gefangennahme der geschäftsführenden Regierung Dönitz erteilt, und es wurde auch für die weiteren Massnahmen der Alliierten und der Roten Armee keine Zustimmung erteilt. Im Jahre 1948 wurde den 3 Grossmächten von der Generalversammlung der Organisation Vereinte Nationen durch Resolution 190 (III) wiederholt mitgeteilt, das diese nun Frieden mit dem Deutschen Reich schliessen mögen.
Somit ist die Forderung der Vereinten Nationen gemäss Punkt 4 des militärischen Übergabeabkommens eindeutig und unwiderruflich nicht erfüllt.
Es wurden weder gefordert, noch erlaubt:
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Besatzungszonen,
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Wiedergutmachungszahlungen,
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Militärgerichte,
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Vertreibungen
Gefordet wurden Frieden und Freiheit für das deutsche Volk.
Zusammenfassendes Ergebnis ist: die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik waren weder Staaten noch völkerrechtlich zugelassene Verwaltungsgebiete. Diese Verwaltungen sind auf militärischen Befehl entgegen Völkerrecht und gegen die Resolutionen der Vereinten Nationen geschaffen worden.
Dieser Sachzusammenhalt kann durch das Grundgesetz belegt werden. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 133 (Rechtsnachfolge): „Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein“.
Die Bundesrepublik ist nicht als Staat geschaffen worden, sondern als Zentralverwaltung für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet, tätig auf der Grundlage von Militärgesetzen und Direktiven der Drei Mächte. Die Bundesrepublik ist bis auf den heutigen Tag nur Verwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebiets.
Erst nach Beendigung des Überleitungsvertrages, der das Kriegs- und Besatzungsrecht regelt und vom Staat als aufgehoben zu verkünden ist, kann in Deutschland eine Verfassung verabschiedet werden….“.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik gilt für das gesamte deutsche Volk, aber das Grundgesetz ist keine Verfassung!
Ein Grundgesetz ist ein besatzungsrechtliches Instrument zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung für ein besetztes Gebiet und zwar für einen – in der Regel – begrenzten, absehbaren Zeitraum.
Das Grundgesetz soll auf dem Bundesgebiet anwendbar sein. Das Bundesgebiet ist aber 03.10.1990 durch Streichung des Art. 23 GG a.F. vor dem Beitritt der neuen Bundesländer am 23.09.1990 obselet geworden. Das Grundgesetz hat für alle Bundesländer den abschliessenden Wirkbereich verloren.
Die alliierten Siegermächte haben, ohne freie Entscheidung des deutschen Volkes, bevor sie die Bundesrepublik Deutschland ausriefen, dem deutschen Volk, entgegen Haager Landkriegsordnung das Grundgesetz als Kriegs- und Besatzungsrecht vorzitiert.
Das Grundgesetz kann auch durch die sogenannte „Wiedervereinigung“ nicht zu einer Staatsverfassung geworden sein. Denn Verfassungen werden in freier Entscheidung des Volkes durch verfassungsgebende Versammlungen des Volks verabschiedet.
Dadurch dass zu den alten, Bundesländer genannten, Verwaltungsbezirken neue dazugekommen sind ist keine Verfassung zustande gekommen. Das Grundgesetz ist nach wie vor ein Ordnungsgesetz einer Kriegs- und Besatzungsmacht!
Das Kriegs- und Besatzungsrecht besteht weiterhin fort. Das ergibt sich aus dem im Völkerrecht für Krieg allein geltenden internationalen Kriegsrecht der Haager Landkriegsordnung (HLKO) vom 18.10.1907.
Die Haager Landkriegsordnung (HLKO) gilt bis heute für jede Besatzungsmacht in jedem durch Krieg besetzten Land. Dies wurde vom Bundesverfassungsgericht am 31.07.1973 bestätigt. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt dass, das Deutsche Reich fortbesteht.
Diese Feststellung wurde bis heute nicht aufgehoben wurde. Sie wurde sogar noch durch eine neue Entscheidung dieses Gerichtes aus dem Jahr 1975, die zu den Ostverträgen erging, bestätigt, welche ebenfalls bis heute fortbestehen.
Die BRD ist nach ihren eigenen Gesetzen und allgemeinem Völkerrecht nicht identisch mit dem Deutschen Reich, das völkerrechtlich bis heute fortbesteht.
Die BRD ist auch nicht Rechtsnachfolger des staats- und völkerrechtlich bis heute bestehenden Deutschen Reiches. Sie ist auch nicht international-völkerrechtlicher Vertreter des Deutschen Reiches. Denn dafür fehlt ihr ein entsprechendes Mandat.
Eine den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes entgegenstehende Entscheidung hat es bis heute nicht gegeben. (2Bvf1/73, BVerfGE 36, 1).
Gemäß Präambel, Art.16, Art.23, Art.116 und Art.146 geht das Grundgesetz selbst davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist.
Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.
Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt „verankert“ (BVerfGE 2, 266 [277]).
Verantwortung für „Deutschland als Ganzes“ tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367])“.
Hieraus ergibt sich, das die BRD von 1949 kein Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sein kann.
An dieser Ordnung änderte auch der sogenannte Einigungsgsvertrag von 1990, der kein Einheitsvertrag ist, nichts. Denn es gab auch zu diesem Zeitpunkt keine Volksabstimmung über die Einsetzung einer gesamtdeutschen Verfassung.
Die Bundesrepublik in Deutschland ist auch keine Republik sondern eine gegen Völkerrecht, gegen Resolutionen der Vereinten Nationen und gegen das deutsche Volk errichtet Wirtschaftsverwaltung ohne eigene Rechtspersönlichkeit miz dem Auftrag der menschenrechtswidrigen Versklavung und Ausbeutung der Deutschen.
Der Personalausweis der BRD ist kein Personenausweis und auch kein Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft.
GG Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.